Kreditschulden von Gewerbetreibenden und Handwerkern, deren Unternehmen durch das Coronavirus geschädigt wurden, wurden gestundet
Die Darlehensschulden von in der gesamten Türkei tätigen Gewerbetreibenden und Handwerkern, deren Unternehmen durch die Coronavirus-Pandemie geschädigt wurden, fallen in den Geltungsbereich der Entscheidungen über zinsgünstige Kredite der Turkiye Halk Bankasi A.S. Durch die Bürgschaft von Gewerbetreibenden und Handwerkern wurden Kredit- und Bürgschaftsgenossenschaften, die Mitglieder regionaler Gewerkschaften sind, die TESKOMB angeschlossen sind, oder direkt, aufgeschoben.Gemäß dem Präsidialerlass Nr. 2283 vom 25.03.2020 werden die Darlehensschulden von Gewerbetreibenden und Handwerkern aus zinsgünstigen Darlehen, die sie am 31. März 2020 und früher erhalten haben, mit Laufzeiten zwischen 1. April - 30. Juni 2020, wurden zinslos für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Fälligkeitsdatum/Ratenzahlungsdatum/Abrechnungszeitraum aufgeschoben, wobei am Fälligkeitsdatum/Ratenzahlungsdatum/Abrechnungszeitraum Zinsen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften anfallen. Das Dekret, das am 1. April 2020 in Kraft treten wird, sieht Folgendes vor:1- Von Gewerbetreibenden und Handwerkern, deren Kredite gestundet werden, wird ein Verpflichtungsschreiben eingeholt, in dem sie erklären, dass sie ihre Mitarbeiterzahl während des Stundungszeitraums nicht reduzieren werden.Sollte eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl festgestellt werden, werden die entsprechenden Gewerbetreibenden und Kunsthandwerker vom Geltungsbereich der Stundung ausgeschlossen.2- Zinsgünstige Darlehen können an Gewerbetreibende und Handwerker vergeben werden, deren Schulden während der Stundungsfrist gestundet werden.Für den Fall, dass Gewerbetreibende und Handwerker, deren Schulden gestundet sind, zinsgünstige Kredite beantragen, gelten die Bestimmungen, die die Gewährung von Krediten an Personen mit aufgeschobenen Schulden verhindern, nicht und die Bank kann zinsgünstige Kredite während der Stundungsfrist im Rahmen der einschlägigen Entscheidungen über zinsgünstige Kredite gewähren.3- Vom Datum der Veröffentlichung des Dekrets bis zum Ende des Aufschubzeitraums kann kein Vollstreckungsverfahren für die aufgeschobenen Darlehen eingeleitet werden.Die Stundung von Darlehensschulden führt jedoch weder zum Erlöschen materieller und persönlicher Bürgschaften, noch endet die Haftung der Gesamtschuldner und Gesamtschuldner.4- Die Einnahmeverluste der Bank werden aus den vom Ministerium für Finanzen und Finanzen für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln gedeckt.Die Umsatzeinbußen der Bank aus aufgeschobenen Krediten werden unter Berücksichtigung des aktuellen Kreditzinssatzes berechnet, den die Bank für Gewerbe- und Handwerkerkredite anwendet. Die Bank übermittelt dem Ministerium für Finanzen und Finanzen monatlich Informationen über die aufgeschobenen Kredite im Rahmen dieses Dekrets und die bis zum Ende der Fälligkeit/Abrechnungsperiode/Ratenzahlung berechneten geschätzten Einnahmenverlustbeträge. Die endgültigen Einnahmenverlustbeträge der Bank, die bis zum Ende der Fälligkeit/des Abrechnungszeitraums/des Ratenzahlungsdatums gemäß ihren eigenen Aufzeichnungen über die aufgeschobenen Kredite berechnet werden, werden aus den entsprechenden Mitteln gedeckt, nachdem sie dem Ministerium für Finanzen und Finanzen jeden Monat im mitgeteilten Format vorgelegt werden.Für den vollständigen Text des Dekrets klicken Sie hier.Für rechtliche Aspekte, Gesetze und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie klicken Sie hier.Trainee Atty. Kevser TURAN