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NewsMarch 31, 2020
Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen verlängert und Zahlungsaufschub beschlossen
Aufgrund des hohen Risikoniveaus der von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie erklärten Coronavirus-Pandemie und der Tatsache, dass noch keine Behandlung gefunden wurde, wurden weltweit verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Menschenansammlungen zu verhindern und soziale Distanz aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der in unserem Land ergriffenen Maßnahmen wurden bestimmte Einschränkungen eingeführt, wie z. B. die vorübergehende Einstellung der Aktivitäten in einigen Sektoren und das Verbot für Bürger über 65 Jahre und Personen mit chronischen Krankheiten, nach draußen zu gehen. Um die Belastung der Steuerzahler im Rahmen der getroffenen Maßnahmen zu minimieren,
Das vom Ministerium für Finanzen und Finanzen am 24. März 2020 veröffentlichte „Allgemeine Kommuniqué zum Steuerverfahrensrecht“ verlängerte die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen/-meldungen und beschloss einen Zahlungsaufschub.
Status der Steuerzahler im Rahmen der Coronavirus-Pandemie und ergriffene Maßnahmen
Angesichts der aktuellen Situation in unserem Land, in der das Wirtschaftsleben nahezu zum Erliegen gekommen ist und im Rahmen der ergriffenen Maßnahmen Hausbesuche getätigt wurden, ist es für Steuerzahler ziemlich schwierig geworden, ihren Steuerpflichten nachzukommen. In Anbetracht dieser Situation mit dem veröffentlichten Kommunique;- Branchen, in denen Arbeitsplätze, die direkt von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind oder deren Aktivitäten im Rahmen der vom Innenministerium ergriffenen Maßnahmen vorübergehend eingestellt werden sollen,
- Steuerpflichtige und Berufsgruppen, die aufgrund ihres 65. Lebensjahres oder einer chronischen Erkrankung in den Geltungsbereich der Ausgangssperre fallen, sowie diejenigen, deren Steuererklärungen/-meldungen von diesen Berufsangehörigen abgegeben werden,